Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ Leistungen und Fremdvergabe

(1) Der Auftragnehmer SMARTBAU erbringt Leistungen im Bereich Trockenbau, insbesondere jedoch nicht ausschließlich: Montage von Trockenbauwänden, Deckenarbeiten, Spachtelarbeiten sowie damit verbundene Ausbauleistungen.

(2) Leistungen, die über das Gewerk Trockenbau hinausgehen, insbesondere Arbeiten aus den Bereichen Elektrik, Sanitär, Heizung, Estrich, Fliesen, Malerarbeiten oder vergleichbare Fachgewerke, werden durch den Auftragnehmer nicht selbst ausgeführt.

(3) Sofern der Auftraggeber Leistungen außerhalb des Trockenbaus wünscht, erfolgt die Ausführung dieser Arbeiten durch selbstständige, fachlich qualifizierte Drittunternehmen (Subunternehmer oder Partnerfirmen).

(4) Der Auftragnehmer SMARTBAU tritt in diesem Fall ausschließlich als Vermittler bzw. Koordinator auf, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung der Fremdgewerke liegt bei dem jeweils beauftragten Drittunternehmen. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich dieser Leistungen bestehen ausschließlich gegenüber dem ausführenden Fachunternehmen.

(6) Der Auftragnehmer SMARTBAU haftet nicht für Leistungen, Verzögerungen oder Mängel, die durch Drittunternehmen verursacht werden, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl oder Koordination der Drittunternehmen zur Last.

(7) Separate Verträge zwischen dem Auftraggeber und den ausführenden Fachunternehmen bleiben unberührt und werden direkt zwischen diesen Parteien geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.